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    Montag bis Donnerstag
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    office@mig.at (zum Kontaktformular)

  • WIEN (für alle Bezirke und Bundesländer)

    1100 Wien, Antonsplatz 22 (U1 Reumannplatz)
    jeweils Montag und Mittwoch
    von 15.00 bis 18.30 Uhr
    Nur nach Terminvereinbarung

    Wien Niederösterreich Steiermark

Parteiunabhängig

Konsequent

Engagiert

Die Mieter-Interessens-Gemeinschaft Österreichs (MIG) ist eine parteiunabhängige und private Mieterorganisation.

Zweck des Vereines ist die Beratung und Vertretung seiner Mitglieder in Wohn- und Mietrechtsangelegenheiten.

Der Verein berät und vertritt Mieter, Nutzungsberechtigte von Genossenschaftswohnungen sowie Wohnungseigentümer, die ihre Wohnung selbst bewohnen.

Mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten tritt die MIG konsequent für die Rechte der Mieter ein. Die Tätigkeit für den Einzelnen wird ergänzt durch Aktivitäten für ein soziales Wohn- und Mietrecht. Ihre Parteiunabhängigkeit ermöglicht es der MIG, unbeirrt irgendwelcher parteipolitisch oder sozialpartnerschaftlich begründeter Restriktionen, ihre Forderungen für eine bessere Wohnpolitik im Interesse der Mieter und Wohnungssuchenden zu stellen.

Leistungen

Beraten

In den Beratungsstellen der MIG erhalten die Mitglieder Information in all ihren Wohn- und Mietrechtsangelegenheiten wie z.B.

  • was ist zu beachten bei der Wohnungssuche?
  • was sollte man noch vor Vertragsabschluß wissen?
  • stimmt der Hauptmietzins?
  • wie prüfe ich die Betriebskosten?
  • Haussanierung, Reparaturarbeiten – kann ich mitbestimmen? Welche Rechte habe ich?
    was tun bei Kündigung?

… und noch in vielen anderen Fragen können wir Sie ausführlich beraten.

Helfen

Bei aktuellen Problemen können wir für unsere Mitglieder

  • Anträge bei den Schlichtungsstellen einbringen
  • die Vertretung vor Schlichtungsstellen und Gerichten in Außerstreitverfahren übernehmen
  • bei Bau- und Gesundheitspolizei und anderen Behörden intervenieren
  • Interventionen bei Maklern, Hauseigentümern und Hausverwaltungen durchführen
  • Beträge, die unzulässigerweise verlangt werden, einfordern

. . . und alle weiteren Möglichkeiten ausschöpfen, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Schützen

Wir möchten Sie vor Schaden bewahren. Fragen Sie uns rechtzeitig – noch bevor Sie etwas unterschreiben oder zahlen.

Wir wollen Ihre Rechte wirkungsvoll vertreten und schützen. Sie erfahren von uns, was Sie beachten und wie Sie sich verhalten sollen.

Wir treten konsequent auf, um Sie vor Ungesetzlichkeiten und Willkür zu schützen.

Forderungen der MIG

  • Jeder hat das Recht auf menschenwürdiges Wohnen – Wohnen als Grundrecht muß in der Verfassung verankert sein.
  • Kampf der Obdachlosigkeit – weiter Wohnbautätigkeit durch die Gemeinde. Wohnungsvergabe nach sozialspezifischen Kriterien und obligatorische Einhaltung von deren Prioritäten. Keine Privatisierung der Gemeindebauten.
  • Sanierung darf nicht gleichbedeutend sein mit Verunsicherung, Benachteiligung oder gar Terrorisierung der Mieter – wirksame Maßnahmen gegen mieterfeindliche Willkür.
  • Menschenwürdiges Wohnen darf kein Luxus sein – für klar definierte Mietzinsobergrenzen für alle Wohnungen. Wiedereinführung der zeitlich unbegrenzten Überprüfung des Hauptmietzinses. Keine Verländerung des Mietrechts!
  • Abschaffung der Befristungen
  • Gleichstellung der ausländischen Mieter in allen Bereichen des Wohnens. Keine Benachteiligung bei Förderungen und Beihilfe
  • Wohnen in einer gesunden Umwelt – wirkungsvoller Umweltschutz. Mehr Grünanlagen, Wohnstraßen, verkehrsberuhigte Zonen.
  • Schaffung geeigneter Voraussetzungen für echte Mietermitbestimmung.
  • Für eine öffentliche Diskussion aller geplanten Reformen im Wohn – und Mietrechtssektor.

Mitgliedschaft

Ihre Spende – unsere Kraft

Wir bitten um Ihre Unterstützung und Ihre Spende – Sie stärken nicht nur die MIG,
sondern ermöglichen damit Hilfe für alle, die eine konsequente Mieterinteressensvertretung brauchen.

Durch die herrschende Wohnpolitik, die dazu geführt hat, daß die Gesetzeslage auf dem Wohnrechtssektor immer komplizierter und durch ständige rasche Änderungen immer undurchschaubarer für den Laien und für die Betroffenen auch immer unbefriedigender geworden ist, ist Rat und Hilfe durch eine kompetente Vertretung immer wichtiger. Da gerade Regelungen im Bereich des Mietrechts sehr politisch motiviert sind, ist es wichtig, daß eine parteiunabhängige Organisation die Interessen der Mieter vertritt.

In den Jahren seit dem Bestand der MIG, inzwischen sind es mehr als 35 Jahre, hat sich gezeigt, wie wichtig ihre Existenz und ihre Arbeit im Interesse der Mieter ist.

Beträge, die unsere Mitglieder für Betriebskosten, Kautionen, ungesetzliche Ablösen, ungerechtfertigte Provisionen und überhöhte Mietzinse zahlen mussten, wurden durch unsere Intervention erstritten und an die Mieter refundiert.

Viele konnten mit Hilfe der MIG vor Obdachlosigkeit bewahrt werden.

In Fällen von Hausreparaturen und -sanierungen konnte die MIG erfolgreich die Interessen der Mieter vertreten.

Mit Fachkenntnis und großer Einsatzbereitschaft konnten wir die Erfolge für unsere Mitglieder erreichen. Doch was könnten wir noch alles leisten, wenn wir die nötigen Mittel hätten!

Die MIG wird nur durch Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert. Der enorme Aufwand, um gute Arbeit leisten zu können, läßt sich damit nicht bestreiten.

Wir brauchen daher auch Mitglieder, die zwar selbst kein aktuelles Wohn- oder Mietproblem haben, jedoch bereit sind, aus Solidarität der MIG als „unterstützendes Mitglied“ beizutreten. Den Jahresbeitrag kann dabei jede/r selbst bestimmen.

Kontoverbindung

BAWAG Konto
IBAN AT46 1400 0040 1060 0524
BIC BAWAATWW

MIG-Info

Mieten von Inflation abkoppeln, jetzt!

21. November 2022
Die Teuerung bestimmt im Moment die politische Diskussion. Im Juli 2022 lag die Inflation bei 9,2%, ein Wert so hoch wie er seit den 1970er Jahren nicht war. Angetrieben durch hohe Energie- und Lebensmittelpreise steigen auch die Mieten in ungeahnte Höhen. Wurde noch im Vorjahr mittels Mietzinsrechtlichem…
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Richtwert- und Kategoriemieten ab April 2022 teurer

21. November 2022
Zur Linderung der Folgen der COVID-19-Pandemie wurde im Vorjahr die gesetzlich alle 2 Jahre vorgesehene Erhöhung der Richtwertmietzinse mittels Mietzinsrechtlichem Pandemiefolgenlinderungsgesetz, kurz MPFLG, durch die schwarz-grüne Regierung ausgesetzt. Die Richtwerte blieben daher bis heuer gleich.…
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35 Jahre Mieter-Interessens-Gemeinschaft Österreichs

21. November 2022
Wir haben Grund zum Feiern. Die MIG wurde heuer 35 Jahre alt. Viel ist in diesen Jahren geschehen, viele Menschen sind gekommen und gegangen. Begonnen hat alles mit der Abspaltung der Sektion Favoriten vom Mieterschutzverband Österreichs, der der KPÖ zugerechnet wird. Ziel war Partei-freiheit und…
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Hotspot Margareten

21. November 2022
Über den Lagezuschlag haben wir schon öfter berichtet. Viele Vermieter wollen zu dem Richtwertmietzins noch einen Lagezuschlag verrechnen. Das ist für sie ein gutes Geschäft. Das Gesetz sieht vor, daß der Lagezuschlag keinesfalls in einer durchschnittlichen Lage zulässig ist. Wenn sich das Haus…
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100 Jahre Mieterschutz in Österreich

1 Kommentar
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20. November 2022
Es ist beinahe schon 101 Jahre her, als damals noch in der Monarchie die Mieterinnen und Mieter in Österreich erstmals wirksamen Mieterschutz bekommen haben. Wir schildern die Entwicklung bis heute.Ab etwa 1910 ist es in den beiden Hauptstädten der österreichisch-ungarischen Monarchie immer öfter…
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Hotspot Margareten

21. November 2022
Über den Lagezuschlag haben wir schon öfter berichtet. Viele Vermieter wollen zu dem Richtwertmietzins noch einen Lagezuschlag verrechnen. Das ist für sie ein gutes Geschäft. Das Gesetz sieht vor, daß der Lagezuschlag keinesfalls in einer durchschnittlichen Lage zulässig ist. Wenn sich das Haus…
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100 Jahre Mieterschutz in Österreich

1 Kommentar
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20. November 2022
Es ist beinahe schon 101 Jahre her, als damals noch in der Monarchie die Mieterinnen und Mieter in Österreich erstmals wirksamen Mieterschutz bekommen haben. Wir schildern die Entwicklung bis heute.Ab etwa 1910 ist es in den beiden Hauptstädten der österreichisch-ungarischen Monarchie immer öfter…
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Anlaufstellen

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  • Beratungszeiten jeweils Montag und Mittwoch von 15.00 bis 18.30 Uhr

    Nur nach Terminvereinbarung

  • Telefonisch jeweils Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 18.30 Uhr, Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr

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  • 3100 St. Pölten, Daniel Granstraße 48

  • +43 (0) 677/614 74 053

  • jeden 1. Montag im Monat von 14.00 bis 16.30 Uhr

Steiermark

  • +43 (0) 677/614 74 053

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