Mieten von Inflation abkoppeln, jetzt!

Die Teuerung bestimmt im Moment die politische Diskussion. Im Juli 2022 lag die Inflation bei 9,2%, ein Wert so hoch wie er seit den 1970er Jahren nicht war. Angetrieben durch hohe Energie- und Lebensmittelpreise steigen auch die Mieten in ungeahnte Höhen. Wurde noch im Vorjahr mittels Mietzinsrechtlichem Pandemiefolgenlinderungsgesetz (MPFLG) die Mietzinsanpassung ausgesetzt, trifft heuer die Inflation die Mieter/innen gleich mehrmals.
Im letzten MIG-Info haben wir über die Anhebung der Richtwert- und Kategoriemieten ab April 2022 berichtet. Mittlerweile wurden die Kategoriemieten ab Juli ein weiteres Mal angehoben. Betroffen davon sind 250.000 Mieter/innen, deren Mietverträge vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurden. Auch der wertbeständige Mietzins wurde zu diesem Zeitpunkt ein 2. Mal heuer teurer.
Die neuen Kategoriemietzinse betragen nach Kategorien geordnet je m² für

Kategorie A Eur 4,01
Kategorie B Eur 3,01
Kategorie C Eur 2,00
Kategorie D brauchbar Eur 2,00
Kategorie D unbrauchbar Eur 1,00

Der wertbeständige Mietzins (bei vor dem 1. März 1994 abgeschlossenen Hauptmietverträgen)  beträgt für

Kategorie A Eur 2,66
Kategorie B Eur 2,00
Kategorie C Eur 1,34
Kategorie D brauchbar Eur 1,34
Kategorie D unbrauchbar Eur 1,00.

Freuen können sich auch die Hausverwaltungen, denn mit jeder Kategoriezinserhöhung steigt auch die Verwaltungsgebühr, die in den Betriebskosten verrechnet werden darf und sich aus der Nutzfläche des Hauses und dem Kategoriezins für A errechnet.
Aufgrund der fast schon galoppierenden Inflation werden die Kategoriemieten ein 3. Mal in diesem Jahr erhöht werden, wahrscheinlich im November. Somit gibt es in diesem Bereich eine Erhöhung von ca. 16% (!) im heurigen Jahr. Damit übersteigt die Teuerung bei den Mieten die Inflation um um einiges.
Die Diskussion, wie diese Teuerung abgefedert werden kann, bestimmt daher seit Wochen die Medien. Die schwarz-grüne Regierung bietet im wesentlichen Einmalzuschüsse an, die je nach Bedürftigkeit ausgezahlt werden sollen. Ein Mietenstopp ist nicht angedacht, nicht einmal ein weiteres Inflationslinderungsgesetz wurde überlegt. Der Vorschlag der Grünen, Mieten für Wohnungen ohne Gasheizung zu senken, erscheint noch nicht ganz ausgereift und  dürfte auch rechtlich problematisch sein.
Die KPÖ-geführte Stadtregierung in Graz hat die Mieterhöhung in ihren Gemeindebauten an die Mieter/innen nicht weitergegeben, ebenso der SPÖ-Bürgermeister von Traiskirchen. Die Stadt Wien hat aber für die 220.000 Gemeindemieter/innen keine Ausnahmeregelungen getroffen, sondern die Anhebungen teilweise sogar schon zwei Mal in diesem Jahr verlangt.
Die Arbeiterkammer fordert, daß  die  Mieten  nur  einmal  imJahr erhöht werden dürfen und dies nur um 2%. Dieser Forderung hat sich auch die SPÖ angeschlossen. Das würde eine Abkoppelung vom Verbraucherpreisindex bedeuten und eine grundsätzliche Reform des Mietrechts darstellen. Denn durch die in der Vergangenheit schon mehrmals angewendete Aussetzung der Indexanpassungen, wurde zwar die Erhöhung hinausgeschoben, aber danach wurden die Mieten halt wieder den steigenden Preisen angepaßt.
In den vergangenen Jahren war die Inflation moderat, sodaß sich etwa alle 2 Jahre eine Erhöhung um 5% errechnet hat. Durch die enorme Teuerung ist eine Abkopplung der Mieten von der Inflation aber jetzt dringend notwendig. Die steigenden Energie- und Lebensmittelpreise, die hauptsächlich durch den Krieg in der Ukraine befeuert werden, rechtfertigen doch keineswegs eine Anhebung von Mieten in diesem Ausmaß. Außerdem sind die in der Teuerung immer an der Spitze liegenden Mieten auch im Warenkorb, der für die Berechnung des Verbraucherpreisindex zugrunde gelegt wird, enthalten. Das dreht die Teuerungsspirale nochmals weiter nach oben.
Frei vereinbarte Mietzinse, die etwa in Neubauwohnungen erlaubt sind, unterliegen bei der Wertsicherung oft keinen gesetzlichen Bestimmungen. Hier werden sogar schon Vereinbarungen geschlossen, die Anpassungen ab 1% Inflation möglich machen, also der Mietzins praktisch monatlich erhöht werden kann. Diese Freiräume müßten durch eine Aufnahme aller Wohnungen ins Mietrecht endlich abgeschafft werden.
Deshalb fordern wir:

– keine weitere Zinserhöhung in diesem Jahr für alle Mieter/innen
– Zinsanpassung maximal ein Mal pro Jahr
– Abkoppelung der Mieten vom Verbraucherpreis, Erhöhung maximal um 2%
– Einbeziehung aller Mietverträge (auch freie Vereinbarung) in diese Regelung
– klare, gesetzliche Mietzinsobergrenzen, Abschaffung des Sachverständigen(un)wesens