Richtwert- und Kategoriemieten ab April 2022 teurer

Zur Linderung der Folgen der COVID-19-Pandemie wurde im Vorjahr die gesetzlich alle 2 Jahre vorgesehene Erhöhung der Richtwertmietzinse mittels Mietzinsrechtlichem Pandemiefolgenlinderungsgesetz, kurz MPFLG, durch die schwarz-grüne Regierung ausgesetzt. Die Richtwerte blieben daher bis heuer gleich. Nunmehr werden nach drei Jahren die Richtwert- und Kategoriemieten, wie im MPFLG vorgesehen, der Inflation angepaßt. Eine weitere Schonfrist wird diesmal den Mieterinnen und Mietern nicht gewährt.  Einzig die oppositionelle SPÖ wollte eine weitere Aufschiebung der Mietenanpassung. Auch die Lagezuschläge werden wieder einmal kräftig steigen.

Erhöhung der mietrechtlichen Richtwerte

Per BGBL II Nr. 137/2022 vom 31. März 2022 wurden die neuen Richtwerte kundgemacht. Diese werden ab 1. April 2022 gelten.
Mit einer nächsten Erhöhung ist gem. MPFLG schon im nächsten Jahr zu rechnen, entgegen der mietrechtlichen Frist, nach der die Richtwerte nur jedes zweite Jahr dem Verbraucherpreisindex angepasst werden dürfen. Die Erhöhung beträgt gegenüber 2019 in etwa 6%.
Im Folgenden werden die Richtwerte für Wien für sogenannte mietrechtliche Normwohnungen (Kategorie A) angegeben:
2010-2012        € 4,91
2012-2014         € 5,16
2014-2017        € 5,39
2017-2019        € 5,58
2019-2022        € 5,81
2022-2023        € 6,15
Die Richtwerte für Niederösterreich betragen ab April 2022 Eur 6,31 (vorher Eur 5,96) und Burgenland Eur 5,61 (vorher Eur 5,30).
Für die Kategorien B und C gilt jeweils ein Abstrich von 25 bzw. 50%.
Die Richtwerte gelten für ab dem 1. März 1994 angemietete Wohnungen, welche hinsichtlich der Mietzinsbildung dem MRG unterliegen.
Für bestehende Mietverträge muß die Erhöhung mittels eines schriftlichen Erhöhungsbegehrens 14 Tage vor dem nächsten Zinstermin angezeigt werden. Die Erhöhung kann also in diesem Fall frühestens mit dem 1. Mai 2022 vorgeschrieben werden.

Lagezuschläge in Wien

Auch die Lagezuschläge in Wien, die bei Richtwertmieten für außerhalb eines Gründerzeitvietels gelegene Wohnungen verrechnet werden dürfen, werden von der MA 25 neu berechnet und erheblich steigen. Grund für die starke Steigerung ist die Berechnung nach den aktuellen Grundstückpreisen. Diese wurden durch Spekulation in den letzten Jahren noch weiter in die Höhe getrieben, somit sind auch die Lagezuschläge dementsprechend mitgestiegen. Betroffen davon sind in Wien vor allem Altbauwohnungen innerhalb des Gürtels, da die Grundstückspreise im Zentrum überdurchschittlich gestiegen sind. Die Steigerung der Zuschläge, die aufgrund guter Infrastruktur, zu der die Hauseigentümer gar nichts beitragen, verrechnet werden kann, beträgt über 40 bis 50%. Obwohl durch ein neueres OGH-Urteil, das dort teilweise einen Lagezuschlag verneint, etwas gebremst, heißt das in den Innenbezirken höhere Mieten um mehr als Eur 4,-/m², vom 1. Bezirk gar nicht zu reden. Dort wird der Wert schon Eur 12,-/m² ausmachen, also den doppelten Richtwert. Wir fordern daher die Abschaffung bzw. Verringerung des Lagezuschlags.

Erhöhung der Kategoriemieten

Nach vier Jahren werden die Mieten für Mietverträge in Altbauten, die dem Kategoriesystem unterliegen, ebenfalls ab 1. April 2022 wieder um etwa 5,5% teurer.
Von der Erhöhung sind vor allem Mieter und Mieterinnen in Altbauwohnungen, deren Mietverträge vor 1994 abgeschlossen wurden, betroffen (bei Kategorie D-Wohnungen auch danach).  Auch der sogenannte wertbeständige Mietzins (früher Erhaltungsbeitrag) wird sich auch entsprechend erhöhen.
Die neuen Kategoriemietzinse betragen nach Kategorien geordnet je m² für

Kategorie A Eur 3,80
Kategorie B Eur 2,85
Kategorie C Eur 1,90
Kategorie D brauchbar Eur 1,90
Kategorie D unbrauchbar Eur 0,95

Der wertbeständige Mietzins (bei vor dem 1. März 1994 abgeschlossenen Hauptmietverträgen)  beträgt für
Kategorie A Eur 2,52
Kategorie B Eur 1,90
Kategorie C Eur 1,27
Kategorie D brauchbar Eur 1,27
Kategorie D unbrauchbar Eur 0,95

Falls Sie überhöhte Vorschreibungen bekommen, überprüfen wir diese gerne in unseren Beratungszeiten.